Paramotors XContest 2024

Passwort vergessen?

Regeln

ParamotorGermany XC Cup – Regeln

1. Allgemeine Informationen

1.1. Zusammenfassung

Der ParamotorGermany XC Cup ist ein Streckenflugwettbewerb für, in Deutschland lebende Motorschirmpiloten, der in einem bestimmten Zeitraum durchgeführt wird. Für die Wertung werden Flüge auf Basis von definierten Spezifikationen, die durch fedinierte Flugschreiber dokumentiert werden, herangezogen. Die Flugdokumentation muss zur Bewertung auf den XContest-Server hochgeladen werden.

1.2. Organisator

Die Plattform wird durch den Anbieter XContest.org zur Verfügung gestellt. Organisator des ParamotorGermany XC Cup ist Benedikt Bös - ParamotorGermany.Shop.

1.3. Teilnehmer

Piloten, die am ParamotorGermany XC Cup teilnehmen möchten, müssen im Besitz einer in Deutschland gültigen/anerkannten Pilotenlizenz und aller notwendigen Versicherungsunterlagen (inkl. Haftpflichtversicherung) sein, und die gesetzlichen Anforderungen für Streckenflüge zu erfüllen.

1.4. Teilnahmebedingungen

1.4.1. Teilnehmer, die die Teilnahmebedingungen für den ParamotorGermany XC Cup, der auf dem XContest-Server läuft, erfüllen, können sich neben dem PARAMOTORS World XContest zusätzlich zum ParamotorGermany XC Cup anmelden.

1.4.2. Zur Teilnahme am ParamotorGermany XC Cup sind alle in Deutschland lebenden Piloten berechtigt. Der Organisator behält sich vor, einen entsprechenden Nachweis zu verlangen.

1.5. Teilnahmegebühr

Es wird keine Teilnahmegebühr erhoben.

2. Allgemeine Vorschriften und Regeln

2.1. Flugregeln

Die Flüge müssen in Übereinstimmung mit allen geltenden nationalen und/oder internationalen Gesetzen durchgeführt werden. Der Pilot ist allein für die Einhaltung dieser Vorschriften verantwortlich. Sollte ein Pilot von der Flugsicherung verwarnt oder bestraft werden, behält sich der Veranstalter das Recht vor, solche Flüge zu streichen und aus der Wertung zu nehmen. Der Veranstalter kann außerdem von den teilnehmenden Piloten Nachweise, über das Vorliegen von Erlaubnissen/Genehmigungen, zum Einflug in Lufträume/Sperrgebiete… verlangen.

Es liegt allein in der Verantwortung des Piloten, offizielle Start- und Landeplätze zu nutzen, die lokal geltenden Mindest- und Maximalhöhen einzuhalten, und außerhalb von gesperrten Lufträumen ohne entsprechende Genehmigung zu fliegen.

Bei schweren, oder wiederholten Verstößen steht es dem Veranstalter frei, sowohl Flüge, als auch Piloten vom ParamotorGermany XC Cup auszuschließen.

2.2. Wettbewerbszeitraum

Wettbewerbsbeginn: 1. Januar

Wettbewerbsende 31. Dezember

2.3. Fluggebiet

Weltweit, jedoch müssen mindestens 2 der besten 6 Flüge in Deutschland durchgeführt werden.

2.4. Start-/Landebedingungen

Gestartet und gelandet werden darf nur auf, den lokalen Regeln entsprechenden legalen Flächen.

2.5. Einstufung

Die anerkannte Strecke wird auf 0,01 km gerundet und mit dem Koeffizienten der jeweiligen Disziplin bewertet.

3. Dokumentation der Flüge

Der ParamotorGermany XC Cup ermöglicht es Piloten, Streckenflüge durchzuführen, ohne vor dem Start eine Aufgabe zu deklarieren. Die Dokumentation eines Fluges kann nur durch die Verwendung eines geeigneten Instruments erfolgen:

  • Eigenständiges GPS
  • GPS mit Variometer und Barograph
  • GPS integrierte Fluginstrumente
  • Logger

Für Flüge, die eine nominelle Entfernung von 75 km überschreiten, muss eine Höhenaufzeichnung (entweder GPS oder barometrisch) mitgeliefert werden. Weitere Informationen zu den obligatorischen Merkmalen, die für Instrumente und Software erforderlich sind, finden Sie im Abschnitt "8. Technische Details" dieser Regeln.

3.1. Frist für die Flugmeldung

Die Frist für das Hochladen eines Fluges beträgt 14 Tage nach dem Tag des Fluges. Flüge, die nach Ablauf dieser Frist eingereicht werden, werden abgelehnt.

3.2. IGC-Tracklog-Dateien

Jeder Pilot muss ein persönliches Backup aller seiner auf den XContest-Server hochgeladenen Tracklog-Dateien bis 1 Kalendermonat nach dem Flug aufbewahren. Sobald ein Pilot eine IGC-Tracklog-Datei auf den XContest-Server hochgeladen hat, geht sie in das öffentliche Eigentum über.

4. Klassifizierung

4.1. Bewertung der Strecken

Nach der Landung ist der aufgezeichnete Tracklog zu prüfen, um die geflogene Wertungsstrecke zu ermitteln. Dabei sind der Startpunkt, bis zu 3 Wendepunkte und der Zielpunkt auf dem Tracklog so zu positionieren, dass die größtmögliche Distanz entsteht. Ein Flug kann als Dreieck gewertet werden, wenn die Distanz zwischen Start- und Zielpunkt weniger als 800m der Gesamtdistanz beträgt, die durch die 3 Wendepunkte gegeben ist. Die Wertungsdistanz ergibt sich dann aus der Wendepunktdistanz abzüglich der Distanz zwischen Ziel und Start.

4.2. Wert der unterschiedlichen Streckenarten

One Way Flug
Direkte Strecke zwischen den beiden am weitesten voneinander entfernten Trackpunkten -> 1km = 1,00 p
Freier Flug
Freie Strecke, die nicht der Dreiecksspezifikation entspricht -> 1km = 1,00 p
Flaches Dreieck
Dreieck, das nicht der FAI-Dreiecksspezifikation entspricht -> 1km = 2,00 p
FAI-Dreieck
Dreieck, das der FAI-Definition entspricht (der kürzeste Schenkel des Dreiecks muss mindestens 28% des gesamten Dreiecks ausmachen) -> 1km = 4,00 p Es wird immer die Wertungs Regel angewendet, die die meisten Punkte bringt. Alle Wertungsergebnisse werden auf 2 Dezimalstellen gerundet.

4.3. Auswertung des Tracklogs

Nach der Landung sollte der aufgezeichnete Tracklog in Form einer gültigen IGC Datei auf einen Computer übertragen und auf den XContest Server hochgeladen werden, um in die Wertung einzugehen.

Bei Flugaufzeichnungen mithilfe der App "XCTrack" kann der Upload direkt aus der App heraus erfolgen.

4.4 Auswertung in Bezug auf die Kraftstoffmenge

Für die Wertung gibt es keine Vorgaben für die maximal mitgeführte Kraftstoffmenge. Jeder Pilot ist für sein Equipment und die technische Spezifikation bezüglich der maximalen Treibstoffmenge selbst verantwortlich. Der Pilot ist verantwortlich für die Einhaltung der Vorschriften zur Sicherheit und technischen Qualifikation seines Motorschirms (Empfehlung des Herstellers oder des Prüfers).

5. Meisterschaftsklassen, vorläufige und endgültige Ergebnisse

5.1. Anzahl der Flüge, die für die Endwertung zählen

Ein Pilot kann so viele Flüge einreichen, wie er oder sie möchte. Für die Endwertung werden die 6 besten, also am höchsten bewerteten, Flüge herangezogen. Mindestens 2 der 6 besten Flüge müssen in Deutschland stattfinden.

5.2. Kategorien:

Wertung::

  • Open – die besten 6 Flüge eines Piloten unabhängig der Startart RPF Fußstart oder RPL Trike
  • RPF Fußstart – die besten 6 Flüge eines Piloten mit der Startart RPF Fußstart
  • RPL Trike - die besten 6 Flüge eines Piloten mit der Startart RPL Trike

Der Pilot mit den meisten Punkten in jeder Wertungsklasse ist der "ParamotorGermany XC Cup Champion" für diese Klasse.

5.3. Mindeststrecke

In die Wertung fließen nur Flüge mit einer Mindestdistanz von 15km ein. Dieser Wert, welcher eine Mindestanforderung an die eingereichten Flüge darstellt, kann auch während des aktiven Wettbewerbszeitraums noch herabgesetzt werden. Hierdurch entstehen keine Nachteile für die aktiven Teilnehmer, es ermöglicht lediglich Piloten, die bishr noch keine so weiten Strecken fliegen, auch an der Wertung teilzunehmen.

5.4. Vorläufige Ergebnisse

Die vorläufigen Ergebnisse werden ständig aktualisiert und können auf folgender Website eingesehen werden https://paramotors.xcontest.org/paramotorgermany/

5.5. Endgültige Ergebnisse

Die Endergebnisse sind gültig, sobald die Protestfrist abgelaufen ist. Die Endergebnisse können auch eingesehen werden unter https://paramotors.xcontest.org/paramotorgermany/

6. Haftung und Disqualifizierung

6.1. Haftung

Die Organisatoren übernehmen keine Haftung für Schäden an Teilnehmern oder Dritten.

6.2. Disqualifikation

Teilnehmer, die vorsätzlich falsche Flugangaben machen oder dieses Reglement nicht einhalten, um sich selbst einen Vorteil in der Wertung zu verschaffen, oder die begründeten Anlass zu der Annahme geben, dass dies der Fall ist, können vom Wettbewerb ausgeschlossen werden. Des Weiteren können Teilnehmer aufgrund schwerer oder wiederholter Verstöße gegen das Luftrecht, sowie aufgrund unsportlichen Verhaltens, oder Verhaltens, welches dem Ansehen unserer Sportart schadet vom Organisator ausgeschlossen werden. Es können gegen diese Entscheidungen keine Rechtsmittel eingelegt werden.

7. Proteste/Widersprüche

7.1. Proteste gegen andere Wettbewerber

Sollte das Organisationskomitee eine Beschwerde bezüglich der Flugwertung oder des Wertungsvorteils eines anderen Wettbewerbers nicht akzeptieren, kann der betreffende Pilot gegen diese Entscheidung Einspruch erheben.

Der Protest ist an den Veranstalter zu richten und muss spätestens einen Monat nach dem Flug bzw. eine Woche nach Saisonende eingehen. Der Veranstalter sollte dann entscheiden, ob der Protest gültig ist. Die endgültige Entscheidung über den Protest kann von einer Protestjury getroffen werden (siehe unten). Für die Überwachung und Durchsetzung des Luftraums sind ausschließlich die nationalen Flugsicherungsbehörden zuständig. Flüge können jedoch disqualifiziert werden, wenn sich der Pilot, durch den Verstoß einen Vorteil verschafft hat.

7.2. Proteste aufgrund der Nichtannahme eines Fluges

Sollte ein Flug vom Veranstalter nicht akzeptiert werden, so hat jeder Pilot das Recht, zunächst eine Beschwerde einzureichen und danach einen schriftlichen Protest gegen die Entscheidung einzulegen.

Ein Protest muss spätestens eine Woche nach Ende der Saison eingehen. Die Jury ist für die Entscheidung zuständig, ob ein Protest gültig ist oder nicht.

7.3. Jury

Die Jury setzt sich je nach Fall, aus dem Organisator sowie weiteren fachkundigen Piloten oder betroffenen nationalen Organisationen/Behörden zusammen und trifft die endgültigen Entscheidungen über die Proteste. Weitere Einsprüche oder rechtliche Schritte sind nicht zulässig.

8. Technische Spezifikationen

Jeder Pilot ist für die Wahl seines Aufzeichnungsgerätes, Loggers oder GPS selbst verantwortlich. Der Pilot ist verantwortlich für die Aufzeichnung eines kontinuierlichen Tracklogs, die korrekte Übertragung, die Auswertung und das Hochladen als IGC-Datei. Aufgezeichnete Tracklogs dürfen nur von einem einzigen Instrument stammen; Tracks, die aus Aufzeichnungen von mehr als einem Instrument zusammengestellt wurden, werden nicht akzeptiert.

Sollte ein Logger einen kontinuierlichen Flug in mehr als einen Tracklog aufteilen, sollte der Pilot den Hersteller kontaktieren, um dieses Problem zu beheben. Hersteller, die ihre Instrumente als GNSS-zugelassene Logger (FR, Flugschreiber) zertifizieren, erfüllen die FAI-Vorschriften.

8.1. Empfehlungen für GPS-Hardware

Der Veranstalter gibt keine besonderen Empfehlungen bezüglich der GPS-Hardware. Die Flugdokumentation mittels GPS ist derjenigen mit einem GNSS-Logger völlig gleichwertig. Die Kompatibilität einer bestimmten GPS-Hardware hängt weitgehend von der dafür verfügbaren Unterstützungssoftware ab.

8.2. Aufzeichnungsintervall

Ein kontinuierlich aufgezeichneter Tracklog muss mindestens eine Positionsaufzeichnung pro Minute aufweisen, d.h. das maximale Aufzeichnungsintervall beträgt 60 Sekunden. Es wird empfohlen, das Tracklog-Aufzeichnungsintervall zwischen 5 und 15 Sekunden einzustellen, um die Wahrscheinlichkeit zu verringern, dass ein 60-Sekunden-Intervall ohne Positionsaufzeichnung auftritt. Sollte ein Pilot das GPS während eines Fluges absichtlich ausschalten, wird das Tracklog ungültig.

8.3. GPS-Ausfall

GPS-Ausfälle können zu einer oder mehreren Unterbrechungen im Tracklog führen, die länger als 60 Sekunden dauern. Unvollständige Tracklogs können eingereicht werden, fließen jedoch nicht in die Wertung ein.

8.4. Höhenaufzeichnung

Für Flüge, die eine nominelle Entfernung von 75 km überschreiten, muss eine Höhenaufzeichnung (entweder GPS oder barometrisch) mitgeliefert werden.






Sections: